Mitglied werden

… in der Gruppe vor Ort. Im Alter von sechs Jahren können Kinder Mitglied der Wölflingsstufe in der DPSG werden. Das pfadfinderische Leben findet in vier Alterstufen statt: Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe. Im Alter von 20 Jahren endet die Zugehörigkeit zur Roverstufe. Darüber hinaus können Erwachsene als Leitungskräfte, im Vorstand oder als Mitarbeiter*innen Mitglied der DPSG sein.

Die Anmeldung erfolgt beim Vorstand bzw. Leitungsteam vor Ort. Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift mittendrin, die viermal im Jahr erscheint.

Der Mitgliedsbeitrag der DPSG

… setzt sich aus dem Beitrag für den Bundesverband (39,50 Euro) und dem individuelle Beitrag des einzelnen Stammes bzw. der einzelnen Siedlung zusammen.

Stiftungseuro

Mitglieder, die sich für die jährliche Zustiftung eines Euros an die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stiftungseuro) entscheiden, zahlen einen um einen Euro reduzierten Beitrag. Die Bundesversammlung empfiehlt allen Mitgliedern, sich für den Stiftungseuro zu entscheiden.

Willenserklärung zum Stiftungseuro

Leistungen des Mitgliedsbeitrages

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
  • Mitgliedermagazin im Direktversand an die Mitglieder
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
  • Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist ausschließlich an den Vorstand des zuständigen Stammes zu richten. Da die Mitgliedschaft hier bei uns im Diözesanverband Berlin besteht, kann auch nur die Gruppenleitung eine Kündigung bestätigen. Im Bundesamt eingehende Kündigungen werden unbearbeitet an die jeweilige Gruppierung weitergeleitet!

Ihr möchtet mehr wissen?

Hier gibt es alle Informationen.

Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung

Der Bundesbeitrag mit Familienermäßigung beträgt 26,40 € pro Jahr und Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus) 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung

Der Bundesbeitrag mit Sozialermäßigung beträgt 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand an die Diözesanleitung gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.

Das Bildungspaket

Darüber hinaus können für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auch die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch genommen werden. Das „Bildungspaket“ der Bundesregierung gilt sowohl für den DPSG-Mitgliedsbeitrag als auch für den Beitrag zu Sommerlager und Co. Die Gruppierung, für die die Zuschüsse gewährt werden soll – meistens der Stamm, muss sich zunächst als Zuschussempfänger bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Diese ist von Kommune zu Kommune zum Teil unterschiedlich, meistens ist es jedoch das Job-Center (früher Arbeitsamt). Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, da die DPSG als großer Jugendverband bekannt ist. Danach müssen die Eltern der Kinder dort die jeweiligen Zuschüsse beantragen.