Präventionskonzept

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt der DPSG nicht erst seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutz-Gesetzes und der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz am Herzen. Prävention und Kinderschutz ist seit langem Thema in der verbandlichen Ordnung und in der Ausbildung von Leiter*innen.

Sowohl Staat als auch Kirche nehmen sich dem Thema Prävention an und erarbeiten Richtlinien, von denen wir als katholischer Kinder- und Jugendverband betroffen sind.

Im Erzbistum Berlin finden entsprechend Anwendung:

  • die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 16.09.2013
  • die Rahmenordnung „Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 16.09.2013 und
  • die „Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung)“ vom 01.07.2014.

Das vorliegende Konzept konkretisiert die genannten Dokumente für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der DPSG DV Berlin.

Verabschiedet auf der Diözesanversammlung, 21.11.2015
Ergänzt auf der Diözesanversammlung 19.11.2017
Ergänzt auf den Hauptausschuss 05.03.2020

Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ist integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der DPSG DV Berlin.

Alle in der DPSG DV Berlin in leitender Verantwortung Tätigen werden zu Fragen der Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in Institutionen geschult. Verantwortlich für ein entsprechendes Angebot ist der Vorstand der DPSG DV Berlin.

Berufliche oder nebenberufliche Mitarbeiter*innen in der DPSG DV Berlin bilden sich regelmäßig im Themenfeld sexualisierte Gewalt fort und nehmen an einer mindestens sechsstündigen Präventionsschulung teil, Bildungsreferenten an einer zwölfstündigen Intensivschulung. Verantwortlich für ein entsprechendes Angebot ist der Vorstand der DPSG DV Berlin.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der DPSG DV Berlin sensibilisieren sich innerhalb des ersten Jahres ihres Wirkens im Themenfeld Sexualisierte Gewalt und nehmen an einer Präventionsschulung entsprechend dem Baustein 2d der Woodbadge-Ausbildung „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention“ teil. Im Rahmen einer Modulausbildung entspricht dies den Anforderungen einer sechsstündigen Basisschulung. Anderenfalls besuchen sie zusätzlich Baustein 2e „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention“. Verantwortlich für ein entsprechendes Angebot ist der Vorstand der DPSG DV Berlin.

Mitarbeiter*innen in der DPSG DV Berlin nehmen mindestens alle fünf Jahre an einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung teil. Der Umfang einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung umfasst mind. drei Zeitstunden. Als Auffrischung oder vertiefemde Fortbildung gelten:

  • Veranstaltungen der Präventionsarbeit im Erzbistum Berlin und anderer (Erz-)Diözesen,
  • Fortbildungen und Fachtagungen von Fachberatungsstellen und Fachorganisationen gegen sexualisierte Gewalt sowie von spezialisierten Fachreferentinnen bzw. –referenten,
  • von der/dem Präventionsbeauftragten des Erzbistums Berlin auf Anfrage anerkannte Fortbildungen und Fachtagungen weiterer Organisationen,
  • die verantwortliche Mitarbeit an der Erarbeitung bzw. Weiterbildung des Institutionellen Schutzkonzeptes in der DPSG DV Berlin.

Verantwortlich für ein entsprechendes Angebot ist der Vorstand der DPSG DV Berlin. Er informiert über interne und externe Angebote.

Zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sind durch spezielle Schulungsmaßnahmen qualifizierte Mitarbeiter*innen (Schulungsreferent*innen) berechtigt. Näheres regelt III.9. der „Ausführungsbestimmungen zu den §§2, 10 und 11 der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung)“ vom 01.09.2018.

Kinder und Jugendliche in der DPSG „entwickeln ein ganzheitliches Bewusstsein von Körper, Gefühlen und Geist. Ihren Körper begreifen sie als schützenswerten und aktiven Teil ihrer Persönlichkeit. Sie lernen den Umgang mit Gefühlen wie Liebe und Freude, Angst und Traurigkeit.“ (Ordnung der DPSG). Dazu gehört auch, einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Sexualität zu entwickeln.

Um Kinder und Jugendliche in der DPSG dahingehend zu unterstützen, greifen wir den Ansatz der Sexualpädagogik auf. Durch das Vermitteln von Wissen und dem Aufzeigen von Normen und Werten können wir Kindern und Jugendlichen eine Orientierung aufzeigen. Sexualpädagogik konzentriert sich – anders als der Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt – auf die positiven Aspekte der Sexualität. So können wir Kindern und Jugendlichen einen unvorbelasteten, angstfreien Zugang zur eigenen Sexualität ermöglichen.

Wir informieren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die Angebote der DPSG DV Berlin wahrnehmen, über das eigene bzw. vorliegende Präventionskonzept. Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft suchen wir die Zusammenarbeit mit ihnen.

Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen, die diese Ziele verletzt sehen, haben ein Recht sich zu beschweren. Beschwerden werden als positive Möglichkeit angesehen, an der Umsetzung der genannten Ziele mitzuwirken, festgelegte Regeln und Rechte einzufordern oder sich aus einem begründeten Interesse für die Änderung festgelegter Vereinbarungen einzusetzen. In diesem Sinne gehören Partizipation und Beschwerdemanagement eng zusammen.

Deswegen beteiligen wir Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen bei Angeboten der DPSG DV Berlin in angemessenem Rahmen an der Entwicklung und Weiterentwicklung von Regeln und Rechten und informieren über die bestehenden Regeln und Rechte altersgerecht.

Wir informieren Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte bei Angeboten der DPSG DV Berlin darüber, an wen sie sich bei etwaigen Beschwerden konkret wenden können. Wir machen Beschwerden in den jeweiligen Teams transparent und besprechen sie, die Beschwerde führende Person erhält eine Rückmeldung. Für die unterschiedlichen Zielgruppen setzen wir altersgerechte Formen ein.

Beschwerden von ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen nimmt die jeweils höhere Ebene entgegen und bearbeitet sie entsprechend.

Wir gehen transparent um mit unserem Selbstverständnis sowie unseren Grundlagen und Haltungen, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, und thematisieren diese mit (ehrenamtlichen wie hauptberuflichen) Personen, die neu auf Diözesanebene tätig werden.

Darüber hinaus gehen wir aktiv folgende weitere Schritte zur Prüfung der persönlichen Eignung der für uns Tätigen:

Hauptberufliche / Hauptamtliche Personen

  • Wir thematisieren das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in Bewerbungs- und Einarbeitungsgesprächen sowie den strukturierten Mitarbeitendengesprächen,
  • Wir lassen uns alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen
  • Die für uns hauptberuflich tätige Person unterschreibt die Gemeinsame Schutzerklärung

Ehrenamtliche Personen

  • Die für uns ehrenamtlich tätigen Personen unterschreiben die Gemeinsame Schutzerklärung
  • Wir lassen uns alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen

Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses betrifft auch Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende, Mehraufwandsentschädigungskräfte, Praktikant*innen sowie andere vergleichbar tätige Personen, die auf Grund der Art ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt kommen.

Die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse entsprechend § 6 der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin. Sie geschieht bei beruflichen Mitarbeiter*innen und bei Ehrenamtlichen durch einen Mitarbeiter des Diözesanbüros der DPSG DV Berlin, der eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hat oder durch das Bundesamt der DPSG.

Für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ist die einmalige Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung von Organisation und Mitarbeitenden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie die Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die Ablage der Gemeinsamen Schutzerklärung erfolgt bei beruflichen Mitarbeiter*innen der DPSG DV Berlin in den Personalakten, bei Ehrenamtlichen im Diözesanbüro der DSPG DV Berlin (Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt s. Anlage).

Wir müssen den für uns hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Personen Handlungssicherheit geben im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Daher haben wir auf Grundlage unserer pfadfinderischen und christlichen Grundsätze – die gebündelt im Pfadfindergesetz zu finden sind – folgendes Leitbild entwickelt, das allen bei uns aktiven Personen zur Verfügung gestellt wird.

Dabei gelten die folgenden Leitsätze verbindlich für alle auf Diözesanebene ehrenamtlich, neben- und hauptamtlich Tätigen der DPSG DV Berlin.

„Als Pfadfinderin, als Pfadfinder…

… begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinder*innen als Geschwister.
Das bedeutet für uns auch, keinesfalls die Grenzen, welche Andere uns setzen, zu überschreiten, die Intimsphäre der Anderen zu achten und keine geistige, körperliche und rollenmäßige Überlegenheit auszunutzen.

… gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.
Das bedeutet für uns auch, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und benennen zu können und sensibel zu sein für die Grenzen der Anderen sowie vor Grenzverletzungen nicht die Augen zu verschließen.

… bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.
Das bedeutet für uns auch, denen zu helfen, die sexuell bedrängt werden, und, wenn erforderlich, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Fachkraft.

… sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.
Das bedeutet für uns auch, im zwischenmenschlichen Kontakt, im Verband und in der Öffentlichkeit konsequent gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.

… mach ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.
Das bedeutet für uns auch, einer Vermutung nachzugehen, selbst, wenn es unangenehm ist, und dabei kompetente Unterstützung von außen einzuholen.

… lebe ich einfach und umweltbewusst.
Das bedeutet für uns auch, unseren Körper als Teil der schützenswerten Natur zu begreifen, dessen Bedürfnis nach Intimität zu wahren und nichts zuzulassen, was diesen schädigen könnte.

… entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.
Das bedeutet für uns auch, im Umgang mit sexualisierter Gewalt nicht pauschal die Auffassung von anderen zu übernehmen, sondern sich von Fall zu Fall kritisch ein eigenes Urteil zu bilden und dabei weder zu verharmlosen noch zu übertreiben.

… stehe ich meiner Herkunft und zu meinem Glauben.
Das bedeutet für uns auch, die Wertvorstellungen anderer sowie der eigenen Kulturen und Glaubensrichtungen hinsichtlich ihrer und unserer Sexualität zu achten und damit auseinanderzusetzen.

Das Leitbild wird allen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ausgehändigt und in geeigneter Weise veröffentlicht. Wir informieren Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen altersangemessen über die Inhalte des Leitbildes. Wir konkretisieren das Leitbild für jede Veranstaltung, z.B. für Unterbringung oder Duschregeln, und nutzen dabei auch den Verhaltenskodex unseres Dachverbandes, des BDKJ Diözesanverband Berlin.

Natürlich ist es unser Anliegen, durch Prävention Situationen sexualisierter Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen. Doch können wir nicht jede Situation verhindern.

Für diese Fälle nutzen wir der Interventionsleitfaden aus der Arbeitshilfe der DPSG „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ als Hilfestellung. (http://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/dpsg-ah-praevention-131002.pdf, S. 14-15)

Jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt, gehen wir nach und klären jeden Verdacht auf. Zur Abklärung suchen berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der DPSG DV Berlin, die einen Verdacht hegen oder von einem Verdacht erfahren, denen sich Betroffene offenbart haben oder die ins Vertrauen gezogen wurden, professionelle fachliche Unterstützung. Wir informieren umgehend ein Vorstandsmitglied der DPSG DV Berlin.

Bei Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst schalten wir umgehend die Beauftragte des Erzbischofs für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs ein.

Hinweise und Verdachtsmomente auf Kindeswohlgefährdungen dokumentieren wir, um zu verhindern, dass Details für eine mögliche spätere Beweisführung verwischt oder verwechselt werden. Dokumentiert werden sollten Notizen zu folgenden Aspekten:

  1. Persönliche Daten des betroffenen Mädchens oder Jungen (Name, Alter, …)
  2. Name der verdächtigten Person(en) bzw. Hinweise zur Person
  3. Wer hat mir welche Beobachtungen (z. B. körperliche Symptome, verändertes Verhalten, Kind hat sich mit welchen Worten und in welchem Zusammenhang geäußert) wann und wie mitgeteilt (z. B. schriftlich, persönlich, anonym, über Dritte gehört)?
  4. Mit wem habe ich meine Beobachtungen und Gefühle ausgetauscht?
  5. Hat sich dadurch etwas für mich verändert? Wenn ja, was?
  6. Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten des Kindes sind noch vorstellbar?
  7. Wer im Umfeld des Kindes ist mir als unterstützend genannt worden oder aufgefallen?
  8. Was ist mein nächster Schritt? Wann will ich wie weitergehen?

Pädagogische Fachkräfte in der DPSG DV Berlin nutzen zur Dokumentation zudem den „Berlineinheitlichen Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (Ersteinschätzung gem. § 8a SGB VIII)“. http://www.ljrberlin.de/system/files/dokumente/kinderschutz/jugend-rundschreiben_03-2013_anlage1ersteinschaetzungsbogen.pdf

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen nutzen den Dokumentationsbogen aus der Arbeitshilfe der DPSG „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“. http://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/dpsg-ah-praevention-131002.pdf, S. 17

Die genauen Verfahrenswege regelt die Anlage „Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der DPSG DV Berlin

Präventionsarbeit kann nur gelingen, wenn das Thema dauerhaft und strukturell in der katholischen Kinder- und Jugendverbandsarbeit und damit in der DPSG verortet wird. Um dies zu gewährleisten, haben wir folgende Maßnahmen zur Prävention definiert, die fester Bestandteil unseres Qualitätsmanagements sind:

Überprüfung des institutionellen Schutzkonzepts

Wir überprüfen in regelmäßigen Abständen unser institutionelles Schutzkonzept. Dies passiert durch den Vorstand der DPSG DV Berlin.

Maßnahmen zur Intervention

Wir haben Verfahrenswege, Maßnahmen zur Unterstützung der Beteiligten sowie Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit für den Fall definiert, dass bei uns Formen sexualisierter Gewalt auftreten.

Nach Auftreten eines Vorfalls werden diese Maßnahmen und Verfahrenswege überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies übernimmt der Vorstand der DPSG DV Berlin

Maßnahmen zur Prävention

Wir haben Visionen, Ziele und Strategien für unsere Bildungs- und Schulungsarbeit formuliert. Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist Teil unseres gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts.

Dieses wird – in Hinblick auf das Thema Prävention sexualisierter Gewalt – in regelmäßigen Abständen durch den Vorstand der DPSG DV Berlin überprüft.

Wir veröffentlichen das vorliegende Präventionskonzept und unsere Aktivitäten im Themenfeld sexualisierte Gewalt auf unserer Homepage und machen die Kontaktdaten der Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst sowie mindestens einer nicht-kirchlichen Einrichtung publik.